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   OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 9 U 183/00   

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https://dejure.org/2000,5029
OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 9 U 183/00 (https://dejure.org/2000,5029)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.12.2000 - 9 U 183/00 (https://dejure.org/2000,5029)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 9 U 183/00 (https://dejure.org/2000,5029)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anzahlungsbürgschaft - Formularklausel zum Inkrafttreten - Anzahlung auf Konto des Hauptschuldners bei bürgenden Bank

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2001, 1335
  • BB 2001, 957
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.06.1990 - IX ZR 16/90

    Wirksamkeit einer Bürgschaft unter der Bedingung des Zustandekommens eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 9 U 183/00
    Nach alldem ist die Bürgschaftserklärung der Beklagten nicht wirksam geworden, weil die ausdrücklich geregelten Bedingungen nicht eingetreten sind (vgl. BGHZ 111, 361).
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 9 U 183/00
    Bei der Auslegung eines Vertrags ist in erster Linie auf dessen Wortlaut und den diesem zu entnehmenden objektiv erklärten Parteiwillen abzustellen (BGHZ 121, 13, 16).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 9 U 183/00
    Beruft sich eine Vertragspartei - wie die Klägerin - auf einen vom Wortlaut des Vertrags abweichenden übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien, so trägt sie insoweit die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGHZ 86, 41, 46 m.w.N. sowie BGH, Urt. v. 11.09.2000 - II ZR 34/99).
  • BGH, 11.09.2000 - II ZR 34/99

    Grundsätze der Vertragsauslegung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 9 U 183/00
    Beruft sich eine Vertragspartei - wie die Klägerin - auf einen vom Wortlaut des Vertrags abweichenden übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien, so trägt sie insoweit die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGHZ 86, 41, 46 m.w.N. sowie BGH, Urt. v. 11.09.2000 - II ZR 34/99).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2002 - 22 U 73/02

    Rechtsnatur einer Anzahlungsbürgschaft

    Eine Bürgschaft kann unter einer aufschiebenden Bedingung gegeben werden (BGH NJW 1987, 1631 / OLG Stuttgart BB 2001, 957).
  • OLG Köln, 03.08.2011 - 16 U 9/11

    Wirksamkeit einer Vorauszahlungsbürgschaft

    Angesichts des klaren Wortlauts der Klausel genügt der Eingang eines Teilbetrages auf dem Konto daher nicht (ebenso auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 6.12.2002 - 22 U 73/02 - ZIP 2003, 758, zit. nach juris; OLG Stuttgart, Urt. v. 20.12.2000 - 9 U 183/00 - BB 2001, 957, zit. nach juris, a.A. die Anmerkung zu diesem Urteil von Nielsen , EWiR 2001, 663).
  • OLG Hamm, 28.09.2023 - 17 U 123/21

    Zahlstellenklausel in Anzahlungsbürgschaft wirksam!

    Dadurch konnte sie bestimmen, auf welche Weise die von ihr durch die Übernahme der Bürgschaft eingegangene Eventualverbindlichkeit gesichert wird (vgl. OLG Stuttgart, BB 2001, 957, Rn. 29 für den Fall der Zahlung auf ein im Soll geführtes Konto).
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